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   BGH, 04.12.2012 - 1 StR 267/12   

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https://dejure.org/2012,45406
BGH, 04.12.2012 - 1 StR 267/12 (https://dejure.org/2012,45406)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2012 - 1 StR 267/12 (https://dejure.org/2012,45406)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 1 StR 267/12 (https://dejure.org/2012,45406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung eines langerichtlichen Urteils hinsichsichtlich der freiheitsentziehenden Veurteilung des Täters mit anschließender Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 2
    Revisionsgerichtliche Überprüfung eines langerichtlichen Urteils hinsichsichtlich der freiheitsentziehenden Veurteilung des Täters mit anschließender Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 1 StR 267/12
    Bezüglich der gemäß § 66 Abs. 2 StGB angeordneten Sicherungsverwahrung hat die Strafkammer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 -, wonach die Vorschriften über die Sicherungsverwahrung derzeit wegen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 104 Abs. 1 GG verfassungswidrig sind und vorläufig nur unter eingeschränkten Voraussetzungen bis zum 31. Mai 2013 weiter gelten (BVerfGE 128, 326 = NJW 2011, 1931 = NStZ 2011, 450), gesehen und ihrer Entscheidung zu Grunde gelegt.
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 1 StR 267/12
    Die Entscheidung des Tatrichters ist nur der eingeschränkten Kontrolle durch das Revisionsgericht zugänglich (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensausübung 1) und hat daher Bestand.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.09.2020 - 2 BGs 619/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Statthaftigkeit bei

    Das Wiedereinsetzungsgesuch vermag diesen mit der Säumnis gesetzlich verbundenen Rechtsnachteil zu beseitigen und das Verfahren in einen Abschnitt vor der Versäumung der Frist zurückzuversetzen und ihm einen anderen Verlauf zu geben, als den, den es infolge der Säumnis vor ihm genommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/12, BGHSt 25, 89, 91; vgl. bereits RG, Beschluss vom 4. Juli 1919 - IV 44/19, RGSt 53, 286, 287 f., und BVerfG, vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93).
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